Teil 4 unserer Serie dreht sich um das Thema „Bildrechte für Webcams“
In unserem ultimativen Guide, zur Auswahl des richtigen Webcam Dienstleisters, helfen wir die richtige Entscheidung bei der Wahl des Webcam Service Providers zu treffen.
Bildrechte für Webcams — Vielen Betreibern von Webcams und Live-Streams wird es erst bewusst, wenn der Live-Stream oder das Webcambild überraschend im Internet auftaucht. Oft ist es dann bereits zu spät, strategische Entscheidungen über Bildrechte und die damit verbundene Verbreitung des Live-Streams zu treffen. Dienstleistungsverträge wurden bereits abgeschlossen oder technische Blockaden stehen im Weg. Denken Sie darum bei der Auswahl des Dienstleisters für Ihr Projekt „Webcam“ daran: „Sobald Sie eine Webcam ins Internet stellen, sind Sie oder Ihre Firma ein Content-Produzent mit Rechten.“ Viele Webcam Dienstleister gehen nicht tiefer auf diesen Punkt ein. Es wird die Unwissenheit der Kunden genutzt, um Geschäfte mit Werbung und Videoinhalten zu ermöglichen. Als Kunde wissen Sie es nicht, seien Sie sich jedoch sicher ... Ihr Anbieter kennt den Wert und die Möglichkeiten von Vermarktung sehr genau. Viel Spaß beim Lesen!
ℹ️ Hinweise im Artikel haben wir markiert. Beachten Sie, dass der Schwerpunkt unserer Artikelserie auf dem Einsatz von Live-Streaming für Webcams liegt. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern gibt Hilfestellung zum Thema Webcam und Bildrechte.
Im Zusammenhang mit Bild- und Videorechten kommt schnell der Begriff „Urheberrecht“ auf. Was ist eigentlich Urheberrecht? Urheberrecht kann schnell kompliziert werden! Einfach gesagt bedeutet es: Erstellt eine Person oder eine Firma ein Originalwerk, wie ein Live-Stream mit einer Webcam, dann ist die Person oder Firma in vielen Ländern automatisch Urheberrechtsinhaber des Werks. Der Urheberrechtsinhaber hat das ausschließliche Recht zur Nutzung des Werks. In den meisten Fällen kann nur der Urheberrechtsinhaber festlegen, ob dritte berechtigt sind, das Werk zu verwenden. Speziell in Deutschland existieren diverse Einschränkungen beim Urheberrecht, die im internationalen Vergleich etwas komplexer sind.
Neben den Urheberrechten fällt schnell der Begriff Bildrechte. In der Wikipedia steht: „Bildrechte sind die dem Lichtbildner zustehenden Urheberrechte an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk. Außerdem fallen darunter das Persönlichkeitsrecht einer fotografierten Person, das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstücke sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen.“
ℹ️ Grundsätzlich ist Bildrecht für Webcams kein bekanntes großes Problem. Von Land zu Land sind Unterschiede in der Gesetzgebung vorhanden.
Als besonderen Punkt haben wir die sog. Panoramafreiheit oder Straßenbildfreiheit. Dies bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dass im öffentlichen Raum Dinge wie Kunstwerke abgebildet werden dürfen. Ein gutes Beispiel für die schwere Auslegung der Rechtslage ist der jährliche Blue Port anlässlich der Cruise Days in Hamburg. Der „Blue Port“ ist eine komplexe Lichtinstallation über den gesamten Hamburger Hafen verteilt. Es gab eine öffentliche Diskussion, die zeigt, wie problematisch die Panoramafreiheit individuell ausgelegt werden kann: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Wirbel-um-Foto-Rechte-beim-Blue-Port,blueport266.html
Wir möchten es in diesem Artikel nicht zu kompliziert machen. Darum gehen wir zur Webcam und Live-Streaming über. Fakt ist: Sobald Sie eine Webcam ins Internet stellen haben Sie grundsätzlich die Urheberrechte und in den meisten Fällen die Bildrechte. Erst durch zusätzliche abgeschlossene Verträge, wie mit Ihrem Webcam Dienstleister, können dieses Rechte weitergeben oder sogar vollständig den Inhaber wechseln.
Ein gutes Beispiel für die Weitergabe von Bildrechten ist der Fußball. Die Bildrechte werden für viel Geld an Fernsehsendern verkauft. Die Fernsehsender erhoffen dadurch hohe Einschaltquoten, um wiederum Werbeblöcke zu verkaufen. Pay-TV Sender möchten Fußballfans locken, um Abonnements mit Sportpaketen zu verkaufen.
Viele Anbieter von Webcams und Live-Streaming-Diensten erzielen zusätzliche Einnahmen durch Nutzung der Bildrechte. Dies kann der Live-Stream oder aufgezeichnetes Material als Videoclip (VOD) sein. Für die Produzenten der Videos bedeutet es grundsätzlich nichts negatives. Besonders pfiffige Firmen verkaufen die Vermarktung dem Kunden als sogenanntes Medienpaket und verlangen Zusatzgebühren. Auf der einen Seite von den Webcam Kunden, auf der anderen Seite von den Firmen für die Nutzung der Videos der Webcam Kunden. Vom klassischen linearen Fernsehen in Thailand bis zur Lokalzeitung in Südamerika. Content Vermarktung ist ein florierendes globales Geschäft. Die tatsächlichen Mehrwerte der digitalen Wertschöpfungskette von Medienpaketen wird dabei oft nicht hinterfragt und ist in vielen Fällen schwer messbar.
ℹ️ Vorsicht Falle: Webcam Dienstleister verstecken die Weitergabe von Bildrechten in Ihren Dienstleistungsverträgen!
Stellen Sie folgende Dinge auf den Prüfstand, wenn Sie sich bei Ihrem zukünftigen Dienstleister für Ihre Webcam informieren und ein Angebot anfordern.
Sprechen Sie den Anbieter an und Fragen direkt: Behalten wir unsere Urheberrechte oder treten wir diese ab? Erkundigen Sie sich ob Lizenzgeschäfte und eine Monetarisierung mit Ihrem Live-Video durchgeführt werden. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen dieses schriftlich geben und Sie werden in dem Live-Streaming Vertrag oder den AGB`s entsprechende Klauseln finden.
ℹ️ Bestehen Sie darauf, den Vertrag für Bildrechte oder Marketing und die eigentliche Webcam Dienstleistung zu entkoppeln, so können Sie jederzeit einen der Verträge kündigen oder anpassen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Bildrechte verstehen, die Ihr Streaming-Dienstleister an Ihrem Live-Stream haben möchte. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit einem Anwalt für Medienrecht. Wie am Anfang des Artikels zu lesen ist, existieren viele Ausnahmen und der Interpretationsspielraum für die Auslegung von den Rechten rund um die Urheberrechte und Bildrechte ist enorm.
ℹ️ Einfache und leicht verständliche Verträge ohne Sonderregelungen sparen Zeit und die Kosten durch eine aufwendige Prüfung von Fachanwälten.
Es kann eine gute Gelegenheit für Sie sein, Ihre Reichweite zu erhöhen, wenn Sie Ihrem Streaming-Dienstleister erlauben, für Ihren Stream zu werben, ein Backlink zu erhalten oder in ein Werbe-Partnernetzwerk aufgenommen zu werden. Aber befindet sich Ihre Zielgruppe in diesem Netzwerk, ist es eher die Zielgruppe Ihres Anbieters oder landen Sie in einem Topf im „Nirvana des Werbeinternets“? Wenn Sie im oben besagten linearen Fernsehen in Thailand.tv auftauchen aber Ihre Zielgruppe für die deutsche Ostsee oder Nordsee ist, sollten Sie den Mehrwert für sich selber abwägen.
ℹ️ Fordern Sie eine Aufstellung des Partnernetzwerkes an, um zu prüfen, ob es wirklich das ist, was Sie für die Präsentation Ihrer Marke haben möchten.
Sollten Sie der Vermarktung Ihres Live-Streams und Ihre Webcam zustimmen, stellen Sie sicher, dass Rückverweise (Backlinks) gesetzt werden. Dies ist eine Art der Suchmaschinenoptimierung durch Webcams.
ℹ️ Suchmaschinen mögen Backlinks und bewerten diese als positiv.
Kein direktes Bildrecht — aber es führt beim Zuschauer zu Irritationen, darum sollte es nicht unerwähnt bleiben. Für Ihre eigene Webseite ist es sinnvoll, einen saubern Live-Stream (Clean Footage) zu verwenden. Ihre eigene Marke wird mit Ihrem Logo und keiner fremden Marke vermischt. Es gibt viele Beispiele am Markt, wo Anbieter Ihr eigenes Logo über den Videoplayer auf die Seite Ihrer Kunden schmuggeln. Messbarer Mehrwerte für Ihre Marke sind nicht vorhanden, im Gegenteil, das Logo führt Ihre Zuschauer direkt zum Anbieter, Sie setzen ein Backlink und verhelfen dem Dienst zu einem SEO Vorteil. Es ist ähnlich wie die in unserem TEIL 3 beschriebene Situation mit dem iFrame, wo die Anbieter der Webcamdienste von Ihrer Webseite gezielt weglenken.
ℹ️ Vorsicht Falle: Der Webcam Anbieter lässt sich dafür bezahlen, damit sein Logo auf Ihre Seite kommt und er den SEO-Vorteil eines Backlink hat.
Werbung vor, in oder nach Ihrem Live-Stream zu präsentieren, sollten Sie sich exklusiv vorbehalten. Mit Fremdwerbung verlieren Sie die Möglichkeiten Ihren Live-Stream als Verdienstmöglichkeit zu nutzen. Mehr Informationen zum Thema „Geld Verdienen mit Webcams und Live-Streams“ haben wir in diesem Artikel beschrieben. https://blog.livespotting.com/verdienstmoglichkeiten-und-monetarisierung-von-webcams-mit-live-streams/
Während professionelle Webcamprojekte in vielen Fällen relativ locker mit der Verbreitung Ihrer Inhalte umgehen, haben wir in den letzten 10 Jahren oft beobachtet, dass viele private und semiprofessionelle Besitzer von Webcams die Dinge oft nicht so entspannt sehen. Die Rechtslage für Webcams und damit verbundenen Lizenzen ist oft unklar. Wir kennen bisher kein Gesetz, was es verbietet eine Webcam zu nutzen. Der Unterschied zwischen einer maschinellen Anfrage über die Programmierschnittstelle (API) einer Webcam und die von einem Menschen auf einer Webseite ist bisher nach aktuellem Stand (Juni 2020) nicht rechtlich klar definiert. Also hilft dem Inhaber der Bildrechte nur technisches Unterbinden von Anfragen auf der Maschinenebene durch das Blockieren von IP-Adressen. Technisch gesehen können die Schutzmaßnahmen auf mehr oder weniger einfache Art und Weise ausgehebelt werden und sind darum nicht wirklich ein Schutz, sondern mehr eine Verzweiflungstat. Sobald ein Gerät im Internet verfügbar ist, bietet es Möglichkeiten es zu nutzen — so funktioniert das Internet nun mal!
Ein moderner Ansatz im Sinne des freien Internet ist die Vergabe einer Lizenz. Eine einfache und elegante Art bietet die gemeinnützige Organisation: Creative Commons https://creativecommons.org/, die mit verschiedenen Standard-Lizenzverträgen hilft, Nutzungsrechte einzuräumen.
Im Rahmen der Creative Commons Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt. Auf der Webseite kann für jeden leicht verständlich und schnell die passende Lizenz über einen leicht verständlichen Konfigurator erstellt werden. Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung helfen wenige Entscheidungsfragen wie:
ℹ️ Es hat sich bei Creative Commons herausgestellt, dass die Nutzer bei der ersten Vergabe der Lizenz sehr starken Einschränkungen wählen. Nach einiger Zeit wird diese jedoch aufgelockert. Unser Tipp darum: Vergeben Sie sofort eine etwas weichere Lizenz mit weniger Restriktionen, um der Verbreitung Ihres Webcam Live-Streams nicht im Wege zu stehen!
Lesen Sie weiter im Teil 5 unserer Artikelserie: „Erste Schritte und Tipps für Einsteiger: Den richten Webcam Dienstleister finden und worauf Sie achten sollten*“. Diesmal mit Fokus auf den Partnernetzwerk. >>Hier klicken für Teil 5 (Artikel inaktiv bis zur Veröffentlichung) Kommt Stand 1.12.2020
Sollten Sie Fragen zu Bildrechten und Urhberrechten oder anderen Stellen im Artikel haben, melden Sie sich bei unseren Live-Streaming-Experten.
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